DAs ReglemEnt
IHRE GESUNDHEIT STEHT FÜR UNS AN ERSTER STELLE
Durch Ihr eigenes Handeln können Sie maßgeblich zu mehr Sicherheit für Sie selbst und andere beitragen. Unser Ziel ist es, dass Sie unfallfrei bleiben. Ihre Sicherheit und Unversehrtheit haben für uns oberste Priorität!
HINWEISE/REGELN
Die Hinweise/Regeln gelten für das gesamte Betriebsgelände, für alle Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Wartungs- und Reparaturfirmen sowie sonstige Besucher.
Mit Betreten des Betriebsgeländes werden die folgenden Gebote und Verbote für Sie verbindlich.
Im Interesse der Sicherheit Ihrer und unserer Mitarbeiter sind diese strikt einzuhalten.
Achtung
Auf dem gesamten Betriebsgelände besteht ein hohes Verkehrsaufkommen. Achten Sie deshalb immer auf den Verkehr!
Auf dem Betriebsgelände gilt die StVO, es ist jedoch generell dem Werksverkehr Vorrang zu gewähren. Auf dem gesamten Betriebsgelände haben alle Verkehrsteilnehmer neben den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung auch die werksinternen Verkehrs- und Verhaltensregeln (z. B. Höchstgeschwindigkeit, Durchfahrts- und Halteverbote) zu beachten.
GRUNDREGELN
- Kunden, Lieferanten und sonstige betriebsfremde Personen haben sich auf dem Werksgelände entsprechend den ausgewiesenen Fahr- und Rangierbereichen zu bewegen. Bei eventuellen Unsicherheiten haben sie sich an unsere Mitarbeiter zu wenden.
- Das Betreten von Gebäuden und Produktionsanlagen auf dem Betriebsgelände ist Unbefugten nicht gestattet.
- Den Anweisungen unserer Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten.
- Fahrzeuge von Fremdfirmen sind als solche kenntlich zu machen.
- Auf dem Betriebsgelände gilt das „Langsamfahrgebot“.
- Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.
- Auf dem Betriebsgelände gilt generell der Grundsatz „Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“.
- Radlader und sonstige Verladefahrzeuge haben grundsätzlich Vorfahrt!
- Halten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Baumaschinen/Verladefahrzeugen.
- Es gilt ein Park-, Halte- und Fahrverbot im Rangierbereich der Verladefahrzeuge.
- Das Halten oder Abstellen von Fremdfahrzeugen ist nur auf durch Mitarbeiter zugewiesen oder den hierfür gekennzeichneten Plätzen erlaubt.
- Feuerwehr-Zufahrten, Löscheinrichtungen, Trafostationen, Verkehrswege, Notausgänge und Kanaldeckel sind generell frei zu halten!
- Für Rettungs- bzw. Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge ist bei Be- und Entladevorgängen immer eine Fahrspur freizuhalten.
- Gefährdungen beim Rückwärtsfahren sind auszuschließen.
BELADUNG
- Der Anlagenführer belädt das Fahrzeug nur bis zum max. zulässigen Gesamtgewicht.
- Der Kunde hat über die Gewichtsverhältnisse des Fahrzeugs wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Kosten oder Schäden aufgrund von Überschreitungen des zulässigen Gesamtgewichts bedingt durch Falschangaben des Fahrer/Halters gehen zu Lasten des Kunden.
- Für Schäden oder Verschmutzungen während der Beladung wird keine Haftung übernommen.
- Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, offensichtlich nicht verkehrstüchtige Fahrzeuge zurückzuweisen oder eine Beladung zu verweigern.
- Der Kunde ist für die Beladung seines Fahrzeugs über die Betontankstelle selbst verantwortlich. Kosten oder Schäden aufgrund von Überschreitungen des zulässigen Gesamtgewichts oder durch Fehlbeladung gehen zu Lasten des Kunden. Gleiches gilt für Schäden oder Verunreinigungen an der Anlage oder dem Betriebsgelände.
HAFTUNG
- Das Betreten und Befahren des Betriebsgeländes geschieht auf eigene Gefahr.
- Für Unfälle oder andere schädigende Ereignisse im gesamten Bereich des Unternehmens wird keine Haftung übernommen, sofern hier nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
- Das Fahr- und Begleitpersonal von Kunden oder Lieferanten ist für durch Sie verursachte Schäden haftbar, neben diesen haften ggf. die Arbeitgeber/Auftraggeber dieses Personals.
VORGEHENSWEISE BEI UNFÄLLEN BZW. SCHADENSVERURSACHUNG
- Die Betriebsleitung ist zwecks Schadensaufnahme zu verständigen.
- Am Unfall- bzw. Schadensort verbleiben und nichts verändern.